MATERIALSCHÄDEN
durch Mängel oder Defekte, die ihren Ursprung in Fundament, Stützpfeilern, Bindwerk,
Stützmauern oder anderen strukturellen Bauelementen haben oder aber eines dieser
Elemente beeinträchtigen und direkten Einfluss auf die mechanische Widerstandfähigkeit
und die Stablität des Gebäudes haben.
MATERIALSCHÄDEN
bei zweitrangigen Arbeiten, Installationen, Ausstattung oder Erschließung, die in
direkter Folge aus den zuvor genannten Schäden entstehen